<- Alle Nachrichten

Schutz der Luftqualität und Vorschriften zum Entgasen von Schiffen: Hinterlegung der ersten Urkunde zur Ratifizierung der Änderungen des CDNI

Pressemitteilung

Straßburg, den 07.02.2020 – Das Großherzogtum Luxemburg hat als erster Staat die Urkunde zur Ratifizierung der Änderungen des CDNI (Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt) hinterlegt. Damit ist der erste Schritt zur Gewährleistung des Schutzes der Luftqualität durch Vorschriften zum Entgasen von Binnenschiffen getan. Die Änderung tritt sechs Monate nach der Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde in Kraft.

 

Quelle: Sekretariat des CDNI

 
Die Ratifizierungsurkunde wurde von Herrn Botschafter Stefan Müller, Ständiger Vertreter des Großherzogtums Luxemburg beim Europarat, hinterlegt. Die Hinterlegung erfolgte beim Generalsekretär der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), Herrn Bruno Georges, dem Verwahrer des Übereinkommens, in Anwesenheit der Exekutivsekretärin des CDNI, Frau Katrin Moosbrugger.
 
Die Änderung folgt dem Verursacherprinzip und hat den Schutz der Luft vor schädlichen gasförmigen Rückständen zum Ziel. Diese Rückstände stammen von bestimmten auf den Schiffen geladenen Flüssiggütern (aufgeführt in einer Liste), die vor Aufnahme der nächsten Ladung entsorgt werden müssen. Die sechs Mitgliedsstaaten des CDNI haben die neuen Vorschriften verabschiedet, um die notwendigen Verfahren und Einrichtungen zur Annahme und Behandlung dieser gasförmigen Rückstände zu schaffen.
 
Im ersten Quartal 2020 wird eine Webseite zu diesen neuen Bestimmungen und ihrer Umsetzung mit allen relevanten Informationen online gestellt.
 

Pressemitteilung