Teil C – Sonstige Abfälle

 

Sammlung, Abgabe und Annahme sonstiger Schiffsbetriebsabfälle

 
Teil C der Anwendungsbestimmung betrifft die sonstigen Abfälle, die nicht von Teil A (öl- und fetthaltige Abfälle) und Teil B (Abfälle aus dem Ladungsbereich) erfasst werden. Für die Schiffsführer bedeutet dies, dass sie Hausmüll wenn möglich wie folgt sortieren sollen:

  • Papier,
  • Glas,
  • Hartplastik/Hartkunststoffe,
  • Verpackungsabfälle (Kunststoff, Metall und Getränkekartons),
  • Restmüll,
  • sonstige Abfälle.

 
Auch bei anderen Kategorien kann Abfall anfallen:

  • häusliches Abwasser (Abwasser aus Küche und Bädern, fäkalienhaltiges Abwasser),
  • Klärschlamm (Schlamm aus einer Bordkläranlage),
  • Slops (pumpfähiges oder nicht pumpfähiges Gemisch aus Ladungsrückständen und Waschwasserresten, Rost oder Schlamm),
  • Sondermüll (chemischer, elektrischer, elektronischer Abfall, Farb- und Lackreste usw.).

 

Angewandte Methode

Wie bei den Teilen A und B schreibt das Übereinkommen ein allgemeines Verbot der Einbringung und Einleitung dieser Abfälle vor.
 
Um Einleitungen in die Wasserstraßen zu vermeiden, sind zwei Schritte notwendig:

  1. 1) Sammlung an Bord: wenn möglich sollen die Abfälle an Bord gesammelt, sortiert und in geeigneten Behältern aufbewahrt werden.
  2. 2) Abgabe an Land: die Abfälle werden bei den vorgesehenen Annahmestellen abgegeben.

 
Bemerkung: Das Verbot der Einbringung und Einleitung von häuslichem Abwasser gilt ab dem 1. Januar 2025 auch für Schiffe mit mehr als 12 Fahrgästen (und nicht nur für Schiffe mit mehr als 50 Fahrgästen). Für Schiffe, die vor 2008 in Betrieb genommen wurden und nicht über die entsprechende technische Ausrüstung verfügen, gelten Übergangsbestimmungen.
 

Finanzierung und Verantwortlichkeit

Der Schiffsführer ist für die Abfallsammlung und -trennung an Bord und die Abfallabgabe an Land verantwortlich. Wenn Fahrgastschiffe über eine Bordkläranlage verfügen, ist der Ausrüster des Fahrzeugs für die Abgabe des Klärschlamms verantwortlich.
 
Die Finanzierung ist für die verschiedenen Abfallarten unterschiedlich geregelt.
 
Die Regelung für Frachtschiffe hat das Ziel, für ein Niveau an Vorrichtungen und eine Finanzierungsform zu sorgen, die vergleichbar mit denjenigen sind, die bereits „an Land“ vorhanden sind. Dies beinhaltet insbesondere

  • leicht zugängliche Annahmestellen in der Nähe der Schiffsanleger,
  • geeignete Sammelbehälter für die verschiedenen Arten von Hausmüll an Bord, die mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet sind,
  • eine Finanzierungsform, bei der sich der Schiffsführer abhängig von der Abfallart an den zuständigen Betreiber dieser Annahmestelle wenden soll.

 
So kann der Hausmüll in den Häfen abgegeben werden, möglichst nach den Bestandteilen Papier, Glas, Hartplastik/Hartkunststoff, Verpackungsabfälle (Kunststoff, Metall und Getränkekartons), Restabfälle und sonstige Abfälle sortiert. An einigen Standorten ist die Annahme auf einen oder ggf. mehrere Abfallstoffe beschränkt. Für die Abgabe von übrigem Sonderabfall kann ein finanzieller Beitrag verlangt werden, an einigen Annahmestellen kann dies auch kostenlos erfolgen.
 

Instrumentarium

Für den Umgang mit häuslichem Abwasser gibt es auf Fahrgastschiffen (mehr als 12 Fahrgäste) drei Möglichkeiten:

  • Sammlung an Bord (Tanks) und Abgabe an die Abwasserentsorgung in den Häfen und an Liegeplätzen, oder
  • Sammlung an Bord (in Tanks) und Abgabe bei einer mobilen Annahmestelle zur weiteren Beförderung oder Aufbereitung, oder
  • Abwasserbehandlung auf dem Schiff in zugelassenen Bordkläranlagen und Einleitung des geklärten Wasseranteils in die Wasserstraße. Der anfallende Klärschlamm wird spezialisierten Unternehmen übergeben.

 
Um Umwege zu vermeiden, müssen die Annahmestellen für sonstige Abfälle leicht zugänglich sein und sich in der Nähe der Stellen befinden, an denen Schiffe anlegen. Dabei kann es sich um Umschlaganlagen, Anlegestellen für Fahrgastschiffe, Liegeplätze und Schleusen handeln.
 
Der gesammelte Hausmüll soll an Bord in geeigneten Sammelbehältern gelagert werden, die mit den entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnet sind. Die CDNI-Website enthält Leitlinien mit möglichen Piktogrammen, die für Binnenschiffer hilfreich sein können.
 



Beispiele für Piktogramme für Verpackungsabfälle

 
Da sich die örtlichen Regelungen für den Umgang mit Abfällen und die diesbezüglichen Rechtsvorschriften in den einzelnen Ländern stark unterscheiden können, muss auch mit einem unterschiedlichen Niveau an Einrichtungen in den Ländern und den einzelnen Häfen gerechnet werden. Die Binnenschifffahrt ist damit vertraut. Es wird daran gearbeitet, die Koordination auszuweiten und zu einer Optimierung auf internationaler Ebene zu kommen.
 
Die Annahmestellen sind auf einer interaktiven Karte auf der CDNI-Website aufgeführt. Ein Filter ermöglicht es, die nächstgelegene Annahmestelle zu finden, die den Bedürfnissen des Schiffsführers entspricht (Ansprechpersonen und Öffnungszeiten).
 

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