Straßburg, 16.12.2025 – Bei der Konferenz der Vertragsparteien (KVP) vom 16. Dezember 2025 wurden eine Reihe von Themen im Zusammenhang mit der Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Binnenschifffahrt erörtert. Die Sitzung fand in Straßburg unter dem Vorsitz von Herrn Alexandros Koltsidas, Mitglied der schweizerischen Delegation beim CDNI (Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt), statt. Im Zeitraum 2026-2027 wird Herr Ruben Lindemann, Leiter der deutschen Delegation, den Vorsitz übernehmen.
Die auf der KVP-Sitzung angenommenen Beschlüsse werden im Januar auf der Website des CDNI veröffentlicht.
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Die Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Abfälle wird zum 1. Januar 2026 von 10 Euro auf 12 Euro je 1000 Liter gelieferten Gasöls erhöht. Die Unterzeichnerstaaten des CDNI haben festgestellt, dass die Kosten für die Abfallsammlung gestiegen sind, während die Einnahmen hinter den Prognosen zurückbleiben. Die Erhöhung dient dazu, die hohe Qualität der Dienstleistungen zur Sammlung öl- und fettiger Abfälle aufrechtzuerhalten.
Das Transaktionssystem SPE-CDNI 3.0 ermöglicht den Schiffsführern, die Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle per Smartphone (mobile App) oder mit Hilfe einer ausgedruckten ECO-ID (QR-Code) zu bezahlen. Eine Weiterentwicklung des Zahlungssystems erlaubt es den Bunkerstellen nun, die Art des gelieferten Kraftstoffs zu erfassen. Dies wird zu einem besseren Überblick über die Auswirkungen der Energiewende auf öl- und fetthaltige Abfälle beitragen.
Das 2024 neu eingeführte elektronische System zur Erfassung öl- und fetthaltiger Abfälle wird inzwischen von fast allen Annahmestellen genutzt. Es bildet eine gute Grundlage für ein mögliches zukünftiges digitales Ölkontrollbuch.
Die KVP hat auf ihrer Sitzung am 16. Dezember 2025 auch das neue Arbeitsprogramm 2026-2027 des CDNI verabschiedet. Dieses umfasst insbesondere folgende neue Aufgaben:
Ort: Straßburg
Darüber hinaus ist ein Thementag zum Umbau der Bilgenentölerflotte zu doppelwandigen Fahrzeugen in Vorbereitung. Gemäß dem ADN dürfen ab 2039 nur noch Bilgenentölungsboote mit Doppelhülle betrieben werden. Derzeit sind die meisten Bilgenentölungsboote Einhüllenschiffe. Die Umrüstung bestehender Fahrzeuge oder die Anschaffung doppelwandiger Fahrzeuge ist allerdings sehr kostspielig. Der Thementag soll Möglichkeiten zur Bewältigung dieser großen Herausforderung aufzeigen.