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Ein Schritt hin zum Schutz der Luftqualität: Deutschland hinterlegt Annahmeurkunde zur Änderung des CDNI

Pressemitteilung

Straßburg, den 09.02.2021 – Die Bundesrepublik Deutschland hat die Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) angenommen. Die Hinterlegung der Annahmeurkunde stellt einen bedeutenden Schritt hin zum Inkrafttreten der Änderung und damit zum Schutz der Luftqualität dar.
 
Die deutsche Konsulin Marianne Therre-Mano übergab die Annahmeurkunde am 9. Februar 2021 im Palais du Rhin in Straßburg dem Generalsekretär der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) Bruno Georges, welcher zugleich Verwahrer des CDNI-Übereinkommens ist.
 
Zweck der Änderung ist die schrittweise Einführung eines Entgasungsverbots im Geltungsbereich des CDNI, um die Freisetzung schädlicher gasförmiger Ladungsrückstände in die Atmosphäre zu verhindern. Diese Dämpfe verbleiben nach der Entfernung bestimmter flüchtiger organischer Verbindungen in den Ladetanks von Tankschiffen und müssen vor Aufnahme der nächsten Ladung entsorgt werden, soweit sie nicht per Gaspendelung in den Landtank abgegeben werden können. Die sechs Vertragsstaaten des CDNI haben die neuen Vorschriften verabschiedet, um die notwendigen Verfahren und Einrichtungen zur Annahme und Behandlung dieser gasförmigen Rückstände zu schaffen.
 
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Großherzogtum Luxemburg und nach dem Königreich der Niederlande der dritte Vertragsstaat, der seine Annahmeurkunde hinterlegt hat. In den übrigen drei CDNI-Staaten (Belgien, Frankreich, Schweiz) ist das Ratifizierungsverfahren noch im Gange und sollte im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden. Die Änderung tritt sechs Monate nach der Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde in Kraft.
 
Mehr Informationen zu den neuen Entgasungsvorschriften und deren Umsetzung sind erhältlich unter: https://www.cdni-iwt.org/teil-b-entgasung/?lang=de
 

Quelle: Sekretariat des CDNI

 

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