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Vor 30 Jahren wurde das CDNI unterzeichnet!

Straßburg, den 9. September 2026 – Die Umwelt hat Grund zum Feiern. Vor genau 30 Jahren, am 9.9.1996, unterzeichneten Belgien, die Schweiz, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande das Übereinkommen über die Sammlung, Annahme und Abgabe von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI).
 

Mme Annemarie Jorritsma-Lebbink signe la convention

 
Mit seinen drei Teilen zu öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen (Teil A), Abfällen aus dem Ladungsbereich (Teil B) und sonstigen Schiffsbetriebsabfällen (Teil C) ist das CDNI noch stets aktuell und in Europa einmalig. Das Prinzip, die Verantwortung für den Umgang mit den Abfällen beim Verursacher zu verorten und die Offenheit für technische Neuerungen zeichnen das CDNI aus.
 
So wurde das Bezahlungssystem für die Entsorgungsgebühr in Teil A, das SPE-CDNI, welches 2011 mit einer Plastikkarte eingeführt wurde, 2024 auf eine app-basierte Lösung umgestellt. Die digitale Datenerfassung für die öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle ist die nächste Etappe, an der die Mitgliedstaaten arbeiten.
 
Teil B dient nun nicht mehr nur dem Gewässerschutz durch Abfallvermeidung und verantwortlichen Umgang mit Rückständen, die beim Umschlag von trockener und flüssiger Ladung anfallen, sondern regelt seit 2024 auch das Verbot des Ventilierens von Dämpfen.
 
Teil C wurde 2025 auf die Sammlung von häuslichen Abwässern bzw. Abgabe von Klärschlamm von Fahrgastschiffen mit mehr als 12 Fahrgästen ausgeweitet, nachdem ursprünglich gestaffelte Regelungen für Fahrgastschiffe mit mehr als 50 Plätzen an Bord vorgesehen waren. Fazit: alle drei Säulen des CDNI werden kontinuierlich fortentwickelt.
 

dessin d'un bateau avec déchets

 
Im Jubiläumsjahr hat Deutschland den Vorsitz der Konferenz der Vertragsparteien inne. Luxemburg hat den Vorsitz in der Arbeitsgruppe aus 6 Mitgliedstaaten und anerkannten Verbänden übernommen. Die Arbeit wird vom Sekretariat der ZKR unterstützt, die das Sekretariat der CDNI führt.