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Sommersitzung 2023 der Konferenz der Vertragsparteien

Pressemitteilung

Straßburg, 21.06.2023 – Auf der Tagesordnung der Konferenz der Vertragsparteien (KVP) am 21. Juni standen die Entsorgungsgebühr auf Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe, die Überarbeitung der Entladebescheinigung und das neue System SPE-CDNI 3.0. Die Sitzung fand in Straßburg im Palais du Rhin unter dem Vorsitz von Herrn Ivo Ten Broeke, Leiter der niederländischen Delegation beim CDNI (Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt), statt.
 

Quelle: Adobe Stock

 

Erhebung der Entsorgungsgebühr auf Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe

 
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des CDNI im Jahr 1996 war Gasöl der einzige Kraftstoff, der in den Vertragsstaaten des Übereinkommens in der Rhein- und Binnenschifffahrt verwendet wurde. Wie in der Roadmap der ZKR zur Verringerung der Emissionen in der Binnenschifffahrt dargestellt, werden in Zukunft vermehrt andere Kraftstoffe zum Einsatz kommen. In der Anfangsphase wird es sich größtenteils um Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe handeln. Die öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle, die bei der Verwendung von Biokraftstoffen und synthetischen Kraftstoffen entstehen, werden auch über das Annahmestellennetz entsorgt. Zur nachhaltigen Sicherung des Systems zur Annahme öl- und fetthaltiger Abfälle fasste die KVP den Beschluss, dass die Entsorgungsgebühr auch von motorgetriebenen Fahrzeugen, die Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe verwenden, entrichtet werden muss.
 
Dieser Beschluss gilt unmittelbar.
 

Überarbeitung der Entladebescheinigung

 
Die Delegationen fassten einen zweiten Beschluss über Abfälle aus dem Ladungsbereich. So wurden in der Sitzung Änderungen der Entladebescheinigung, insbesondere im Hinblick auf die Tankschifffahrt, verabschiedet.
 
Die überarbeitete Entladebescheinigung trägt fortan auch dem Entgasen und dem Waschen während der Fahrt Rechnung. Wie erinnerlich, wurde das CDNI durch Bestimmungen über gasförmige Rückstände flüssiger Ladung und deren Behandlung ergänzt. Diese Änderungen befinden sich derzeit in der Ratifizierungsphase, bislang haben fünf der sechs Vertragsstaaten unterzeichnet.
 
Die Anwendungsbestimmung bedarf ebenfalls einiger Änderungen, die sich aus der Überarbeitung der Entladebescheinigung ergeben. Auch die Hinweise zum Ausfüllen der Entladebescheinigung wurden geändert. Das neue Muster der Entladebescheinigung (im ausfüllbaren Word- und PDF-Format) wird ab dem Inkrafttreten des Beschlusses auf der CDNI-Website verfügbar sein.
 
Dieser Beschluss tritt spätestens am 1. August 2023 in Kraft.
 

Neues System SPE-CDNI 3.0

 
Am 1. Januar 2011 wurde für die Sammlung und Entsorgung öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle ein elektronisches Zahlungssystem (SPE-CDNI) eingeführt. Die Entsorgung dieser Abfälle wird durch eine Entsorgungsgebühr finanziert, die vom Ausrüster des Fahrzeugs entrichtet wird. Das aktuelle Transaktionssystem, das auf ECO-Karten und Terminals besteht, wird am 9. August 2023 durch ein vollständig digitalisiertes System, das auf Smartphone-Apps basierende SPE-CDNI 3.0, ersetzt.
 
Dies erfordert Änderungen der Anwendungsbestimmung, um der Umstellung des elektronischen Zahlungssystems SPE-CDNI auf die neue Anwendung SPE-CDNI 3.0 Rechnung zu tragen.
 
Dieser Beschluss tritt am 1. August 2023 in Kraft.
 
Zur Information sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Funktionen des neuen Systems bereits genutzt werden können, so z. B.

  • das Verwalten von ECO-IDs
  • das Ausdrucken von analogen ECO-IDs (in Form eines QR-Codes)
  • das Bereitstellen des Zugangs zur App für Schiffsführer

Dazu genügt es, sich unter new.spe-cdni.org einzuloggen.
 
Die mobile Anwendung für Smartphones und Tablets wird Ende Juli oder Anfang August aktiviert. Das alte System wird deaktiviert, sobald das neue System am 9. August in Betrieb genommen wurde.
 

Workshop mit den für die Umsetzung des CDNI zuständigen Behörden

 
Die Konferenz der Vertragsparteien plant, am 25. Oktober 2023 einen internationalen Workshop mit den für die Umsetzung des CDNI zuständigen Behörden zu veranstalten.
 
Der Workshop verfolgt vor allem zwei Ziele:

  • Erfahrungsaustausch zwischen den zuständigen Behörden über die Anwendung des CDNI: Dies soll eine Harmonisierung der Praktiken und damit der Umsetzung des CDNI im gesamten Geltungsbereich ermöglichen;
  • Austausch zwischen den mit der Abfassung der Vorschriften des CDNI befassten Sachverständigen und den mit der Anwendung beauftragten Personen: Dies soll die Rückmeldung von Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Anwendung des CDNI ermöglichen.

 

Nächste Sitzungen

 
Die nächste Sitzung der Konferenz der Vertragsparteien findet am 19. Dezember 2023 statt.
Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe CDNI ist für den 24. und 26. Oktober 2023 geplant.
Die Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle (IAKS) wird ihre Sitzung am 23. November 2023 abhalten.
 

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