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Wintersitzung 2020 der Konferenz der Vertragsparteien

Pressemitteilung

Straßburg, 29.01.2021 – Die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) hat anlässlich ihrer Wintersitzung am 15. Dezember 2020 per Videokonferenz getagt. Die Sitzung stand unter dem Vorsitz von Frau Muriel Bouldouyré, Leiterin der französischen Delegation, und brachte Vertreter der sechs Vertragsparteien und der innerstaatlichen Institutionen zusammen. Die KVP konnte zudem einen Vertreter der Europäischen Kommission (GD MOVE) als außerordentlichen Teilnehmer an den Diskussionen über die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Einleitungsverbots für häusliches Abwasser begrüßen.
 

 

Covid-19-Pandemie und außergewöhnliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus

 
Während der ersten Pandemiewelle wurden im Rahmen des CDNI unterschiedliche Ansätze verfolgt, um die Ausbreitung des Virus beim Ausfüllen der Ölkontrollbücher zu begrenzen. Während in einigen Unterzeichnerstaaten die Entsorgung öl- und fetthaltiger Abfälle in gewohnter Weise fortgesetzt werden konnte, beschlossen die Annahmestellen anderer Staaten, digitale Abgabebescheinigungen auszustellen und das Ölkontrollbuch nicht mehr manuell auszufüllen, um die Abstandsregeln einhalten zu können. In wieder anderen Staaten bestand die Möglichkeit, ein separates Formular auszufüllen und dem Ölkontrollbuch in Form eines Loseblatts beizufügen.
 
Die Vertragsparteien waren sich einig, dass diese Praktiken einer Ausnahmesituation geschuldet waren, und verständigten sich auf eine Rückkehr zum regulären Ausfüllen der Ölkontrollbücher, sobald die Gesundheitskrise vorbei ist.
 
Im Hinblick auf die Ausstellung von Ölkontrollbüchern hat die KVP zu Informationszwecken die Veröffentlichung einer nicht abschließenden Liste der gemäß CDNI zuständigen ausstellenden Behörden auf der Website des CDNI genehmigt.
 
 



Teil A: öl- und fetthaltige Abfälle

Entsorgungsgebühr: Erhöhung auf 8,50 € je 1000 Liter zum 1. Januar 2021

 
Die Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Abfälle beträgt seit dem 1. Januar 2021 8,50 Euro je 1000 Liter steuerfrei gebunkerten Gasöls.
 
Im Juli 2020 hatte die KVP in ihrer Sommersitzung einen Beschluss zur Änderung der Höhe der Entsorgungsgebühr gefasst (siehe Beschluss 2020-I-2). Um darüber so breit wie möglich zu informieren, wurde vor dem Inkrafttreten eine Reihe von Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt und die entsprechende Dokumentation entsprechend aktualisiert.
 
In der Wintersitzung wurde die erfolgreiche Umsetzung dieser Änderung aus technischer Sicht bestätigt. Das elektronische Zahlungssystem des CDNI (SPE-CDNI) und die Terminals im Geltungsbereich des CDNI wurden ebenfalls angepasst und aktualisiert, um die Erhöhung der Entsorgungsgebühr zum 1. Januar 2021 operativ umzusetzen.
 
Zudem wurde der Bericht über die jährliche Bewertung des Finanzierungssystems vorgelegt.
 
 



Teil B: Abfälle aus dem Ladungsbereich

Stand der Ratifizierung der Bestimmungen für die Behandlung gasförmiger Rückstände flüssiger Ladung

 
Die Vertragsparteien berichteten über den Stand der Ratifizierungsverfahren für die im Juni 2017 beschlossene Änderung des Übereinkommens (siehe Beschluss 2017-I-4).
 
Bisher haben drei Unterzeichnerstaaten die neuen Bestimmungen für die Behandlung gasförmiger Rückstände flüssiger Ladung ratifiziert. Luxemburg hat die Ratifizierungsurkunde am 7. Februar 2020 hinterlegt. Die Niederlande konnten ihre Urkunde nach der Aufhebung des Lockdowns am 3. Juli 2020 hinterlegen. Deutschland hat das Ratifizierungsgesetz am 11. September 2020 veröffentlicht und wird die Ratifizierungsurkunde hinterlegen, sobald es das Infektionsgeschehen erlaubt.
 
In Belgien, Frankreich und der Schweiz laufen die Ratifizierungsarbeiten auf nationaler Ebene weiter; die Ratifizierung ist für die erste Hälfte des Jahres 2021 anvisiert.
 
Für 2021 ist zudem ein Workshop zum Thema Entgasung geplant, der gemeinsam mit der GD ENV der Europäischen Kommission organisiert wird. Ziel der Veranstaltung ist es, die betroffenen Akteure zusammenzubringen und eine bessere Identifizierung von Finanzierungsmöglichkeiten und der Bedürfnisse vor Ort zu ermöglichen.
 
Die Arbeitsgruppe CDNI ist beauftragt, die Umsetzung der Übereinkommensänderung stärker zu überwachen, und arbeitet an einer kartografischen Bestandsaufnahme der bestehenden und künftigen Entgasungsstellen. Diese Bestandsaufnahme könnte, sobald sie fertiggestellt ist, zu Informationszwecken auf der CDNI-Website veröffentlicht werden.
 
Die Änderung des Übereinkommens tritt sechs Monate nach der Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde beim Verwahrer, dem Generalsekretär der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), in Kraft. Alle Informationen zu den Entgasungsvorschriften sind auf der entsprechenden Themenseite der Website zu finden.
 
 



Teil C: Sonstige Abfälle

Erweiterung des Anwendungsbereichs des Einleitungsverbots für häusliches Abwasser von Fahrgastschiffen

 
Der Beschlussentwurf zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des Einleitungsverbots für häusliches Abwasser auf Fahrgastschiffe mit 12 bis 50 Fahrgästen steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung der KVP im Juni 2021.
 
Die niederländische Delegation führt indessen eine Studie durch, um die Auswirkungen einer Verminderung der Übergangsbestimmungen auf die vor 2008 in Betrieb genommene Flotte hinsichtlich der Ausrüstungspflicht mit Abwassersammeltanks oder Bordkläranlagen zu bewerten. Die Ergebnisse werden 2021 vorliegen.
 
 

Rückblick auf zehn Jahre Umsetzung des CDNI

 
In der Wintersitzung wurden zwei Publikationen vorgestellt, die anlässlich des 2019 begangenen zehnjährigen Jubiläums des CDNI herausgegeben werden.
 
In einem Erinnerungsband blicken die Gründungsmitglieder des CDNI auf die Entstehung dieses Vertragswerks zurück, indem sie die Vorüberlegungen zur Schaffung dieses wegweisenden internationalen Systems nachzeichnen.
 
Zeitgleich wird ein Rückblick auf die letzten zehn Jahre veröffentlicht, um ein besseres Verständnis des CDNI – seiner Grundsätze, seiner Akteure, seiner Arbeitsweise – zu schaffen. Dieser Rückblick hebt die Erfolge und Leistungen sowie deren Bedeutung für die Binnenschifffahrt hervor.
 
Die beiden Werke lassen die Höhepunkte der letzten Jahre Revue passieren und bieten so ein Panorama der wichtigsten Momente eines internationalen Übereinkommens, das für die ökologischen Herausforderungen von morgen bestens gerüstet ist. Der Rückblick auf die zehnjährige Umsetzung des CDNI und der Erinnerungsband der Gründungsmitglieder können von der CDNI-Website heruntergeladen werden.
 
 

Sitzungen 2021

 
Die Sitzungen der verschiedenen CDNI-Gremien werden bis auf Weiteres und mindestens bis April 2021 per Videokonferenz abgehalten. Die nächste Sitzung der KVP findet am 22. Juni 2021 statt. Die Arbeitsgruppe tagt am 6. und 7. April 2021, am 8. April 2021 folgt ein Runder Tisch zur Zukunft von Teil A. Alle Sitzungstermine und Tagesordnungen können auf der entsprechenden Seite der CDNI-Website abgerufen werden.
 

Pressemitteilung