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Sommersitzung 2020 der Konferenz der Vertragsparteien

Pressemitteilung

Straßburg, 01.07.2020 – Die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) hat ihre Sommersitzung am 1. Juli 2020 aufgrund der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit Covid-19 ausnahmsweise per Videokonferenz abgehalten. Den Vorsitz führte erstmals Frau Muriel Bouldouyré, Leiterin der französischen Delegation; Frankreich hat für die Jahre 2020 und 2021 den Vorsitz der KVP inne. An der Sitzung nahmen Vertreter der sechs Vertragsparteien sowie Vertreter der innerstaatlichen Institutionen und ein Vertreter der Donaukommission teil. Die KVP befasste sich insbesondere mit folgenden Themen: Auswirkungen und Folgen der Covid-19-Krise, Erhöhung der Entsorgungsgebühr auf 8,50 € und neue Entgasungsvorschriften. Im letzten Teil der Sitzung wurden europäische Finanzierungsmöglichkeiten für die Entgasung von Binnenschiffen unter der außerordentlichen Teilnahme eines Vertreters der Europäischen Kommission (GD ENVI) erörtert.
 

Quelle: Sekretariat des CDNI

 

COVID-19-Pandemie und Sammel- und Annahmedienstleistungen für Schiffsabfälle

 
Die Vertragsparteien vermeldeten in Bezug auf die Sammel- und Annahmedienstleistungen für Schiffsabfälle im Geltungsbereich des Übereinkommens eine Rückkehr zur Normalität. Infolge der Krise waren einige Dienstleistungen besonderen Maßnahmen unterworfen worden (Einrichtung eines Minimaldienstes, Reduzierung der Öffnungszeiten der Annahmestellen). Trotz der Infektionsschutz-auflagen konnten die Sammel- und Annahmedienstleistungen jedoch ihren Zweck erfüllen und zur Aufrechterhaltung der Binnenschifffahrt unter Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen beitragen. Die Donaukommission berichtete, dass die Dienstleistungen auf der Donau ebenfalls erfolgreich aufrechterhalten werden konnten.
 
 



Teil A: öl- und fetthaltige Abfälle

Entsorgungsgebühr: Erhöhung auf 8,50 € je 1000 Liter zum 1. Januar 2021

 
Wie bereits im Dezember letzten Jahres angekündigt, wird die Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Abfälle ab dem 1. Januar 2021 8,50 € je 1000 Liter mineralölsteuerfrei gebunkerten Gasöls betragen. Die Gebühr war seit dem Inkrafttreten von Teil A im Jahr 2011 unverändert geblieben (7,50 € je 1000 Liter). Die Vertragsparteien nahmen diese Änderung durch einen Beschluss zur Änderung des Artikels 3.03 der Durchführungsbestimmung vor.
 
Die IAKS (Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle) hatte 2019 die in den letzten Jahren eingenommenen Entsorgungsgebühren und die Kosten der Abfallsammlung im Vertragsgebiet des CDNI analysiert. In den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens überstiegen die Einnahmen die Kosten. Die Entwicklung in den letzten Jahren zeigt jedoch, dass die kumulierten Mehreinnahmen langsam aber stetig zurückgehen und dass ab 2021 ein Defizit entstehen könnte. Deshalb hatte die IAKS in ihrem Jahresbericht 2019 empfohlen, die Entsorgungsgebühr zu erhöhen.
 
Der Jahresbericht der IAKS über die jährliche Bewertung des Finanzierungssystems wird auf der Website des CDNI veröffentlicht. Der ausführliche Bericht beinhaltet eine qualitative und quantitative Analyse der Faktoren, die mit Blick auf die Wahrung eines ausgeglichenen Finanzierungssystems Einfluss auf die Festlegung der Entsorgungsgebühr haben.
 
Das Sammel- und Entsorgungssystem für öl- und fetthaltige Abfälle basiert auf dem Verursacherprinzip, das durch indirekte Finanzierung zum Zeitpunkt des Bunkerns und die Bereitstellung von Annahmestellen im gesamten Geltungsbereich des CDNI umgesetzt wird.
 
Beschluss CDNI 2020-I-2
 
 



Teil B: Abfälle aus dem Ladungsbereich

Neue Bestimmungen für die Behandlung gasförmiger Rückstände flüssiger Ladung

 
Das Königreich der Niederlande hat am 3. Juli 2020 in Straßburg die Urkunde zur Annahme der Änderungen hinterlegt. Die Urkunde war am 13. März vom Außenminister der Niederlande unterzeichnet worden, hatte aber aufgrund der Gesundheitskrise beim Verwahrer nicht physisch hinterlegt werden können (siehe entsprechende Pressemitteilung). Das Königreich der Niederlande ist die zweite Vertragspartei, die ihre Urkunde nach dem Großherzogtum Luxemburg am 7. Februar dieses Jahres hinterlegt hat.
 
In Belgien, Deutschland, Frankreich und der Schweiz ist das Ratifizierungsverfahren auf nationaler Ebene im Gange. Noch 2020 sollen weitere Ratifizierungen erfolgen. Die Änderung des Übereinkommens tritt sechs Monate nach der Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde beim Verwahrer, dem Generalsekretär der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), in Kraft.
 
Die KVP beauftragte die Arbeitsgruppe CDNI, die auf nationaler Ebene ergriffenen Initiativen verstärkt zu überwachen und eine Bestandsaufnahme der bestehenden und künftigen Entgasungsstellen zu erstellen. Bei der nächsten Sitzung der KVP im Dezember können umfassendere Informationen vorgelegt werden.
 
Ein Vertreter der GD ENVI der Europäischen Kommission stellte die europäische Luftqualitätspolitik vor und gab einen Überblick über die europäischen Ko-Finanzierungsmöglichkeiten zur Förderung von Maßnahmen zur Begrenzung oder Beseitigung von Schadstoffemissionen. Die Ziele des CDNI in Bezug auf die Entgasung von Binnenschiffen stehen insbesondere mit den Ambitionen des europäischen Grünen Deals der Europäischen Kommission im Einklang.
 
Im Herbst 2020 könnte mit der GD ENVI in Brüssel ein gemeinsamer Workshop organisiert werden, um die von der Umsetzung der neuen Entgasungsvorschriften am meisten betroffenen Akteure für diese Ko-Finanzierungsmöglichkeiten und mögliche Projektkonzepte sowohl im Bereich Forschung und Entwicklung als auch im Infrastrukturbereich zu sensibilisieren.
 
Vor kurzem wurde eine Webseite zu den neuen Entgasungsvorschriften und deren Umsetzung mit allen relevanten Informationen online gestellt: https://www.cdni-iwt.org/teil-b-entgasung/?lang=de
 
Beschluss CDNI 2017-I-4
 
 



Teil C: Sonstige Abfälle

Erweiterung des Anwendungsbereichs des Einleitungsverbots für häusliche Abwässer von Fahrgastschiffen

 
Der Beschlussentwurf zur Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs des Einleitungsverbots für häusliche Abwässer auf Fahrgastschiffe mit 12 bis 50 Fahrgästen wird zur Annahme auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der KVP im Dezember gesetzt. Von dem Beschlussentwurf ausgenommen sind derzeit vor dem 30. Dezember 2008 gebaute Schiffe, bis die Untersuchung der Folgen der Übergangsfrist für die Pflicht zum Vorhandensein eines Abwassersammeltanks oder einer Bordkläranlage abgeschlossen ist. Die niederländische Delegation führt derzeit eine Studie durch, um die Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf europäischer Ebene sowohl für die Abwassersammel- und -entsorgungseinrichtungen an Bord als auch für die Annahmeinfrastruktur an Land zu bewerten. Die Ergebnisse werden im Jahr 2020 vorgestellt.
 

Sitzungen 2020

 
Die nächste Sitzung der KVP findet am 15. Dezember 2020 statt.
Die Arbeitsgruppe CDNI wird am 27. und 28. Oktober und die IAKS am 25. November tagen.
Alle Sitzungstermine und Tagesordnungen können auf der entsprechenden Seite der CDNI-Website abgerufen werden.
 

Pressemitteilung