Strassburg, 5. Oktober 2026 – Ein bedeutender Schritt für saubere Luft und den Gesundheitsschutz in der europäischen Binnenschifffahrt ist getan: Am 1. Oktober 2026 ist die zweite Phase des Ventilierungsverbots des CDNI offiziell in Kraft getreten. Damit ist die Freisetzung gasförmiger Rückstände von drei weiteren gesundheits- und umweltschädlichen Stoffgruppen in die Atmosphäre im gesamten Vertragsgebiet untersagt.
Source : CCNR Secretariat
Mit dem Start der zweiten Phase erhöht sich die Zahl der regulierten Stoffgruppen auf insgesamt sieben. Für die Praxis an Bord bedeutet dies eine strikte Pflicht zur umweltgerechten Entgasung: Die schädlichen Dämpfe müssen an speziellen Entgasungsstationen abgegeben werden. Eine Ausnahme besteht primär dann, wenn es sich um einen kontinuierlichen Einheitstransport handelt oder die Folgeladung kompatibel ist – in diesen Fällen können die Dämpfe zumeist direkt in den Landtank abgegeben werden.
Die Einführung der zweiten Phase bringt die CDNI-Vertragsstaaten ihrem übergeordneten Umweltschutz- und Gesundheitsziel ein großes Stück näher: Innerhalb des geografischen Geltungsbereichs des Übereinkommens sollen künftig 95 % der schädlichen Ventilationen in die Atmosphäre vollständig vermieden werden.
Das Verbot wird schrittweise umgesetzt, um der Branche Zeit zur Anpassung zu geben. Am 1. Oktober 2027 wird mit dem Inkrafttreten der dritten Phase das Verbot vollständig greifen.