Straßburg, den 02.07.2026 – Zu den wichtigsten Themen, die bei der Konferenz der Vertragsparteien (KVP) am 2. Juli dieses Jahres behandelt wurden, gehörten die Entwicklung des SPE-CDNI 3.0, alternative Kraftstoffe, die Verfahren zur Entgasung sowie der zulässige Wert für ein freies Ventilieren (AVFL). Die Sitzung fand in Straßburg unter dem Vorsitz von Herrn Ruben Lindemann von der deutschen Delegation beim CDNI (Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt) statt.
Die von der KVP angenommenen Beschlüsse werden im Laufe des Monats Augusts auf der entsprechenden Webseite des CDNI veröffentlicht.
Quelle : ZKR Sekretariat
Das Zahlungssystem SPE-CDNI 3.0 ermöglicht den Schiffsführern die Entrichtung der Entsorgungsgebühr für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle, sie können dazu entweder ihr Smartphone (mobile App) oder eine ausgedruckte ECO-ID (QR-Code) verwenden.
Zur einfacheren Nutzung des Systems hat die KVP beschlossen, dass in Zukunft eine automatische Mail versendet wird, um die Inhaber von ECO-Konten, die den ausgedruckten QR-Code verwenden, daran zu erinnern, dass die Gültigkeitsdauer des QR-Codes abläuft und ein neuer QR-Code generiert werden muss. In diesem Zusammenhang werden Tutorials und weitere Informationsangebote unter https://www.cdni-iwt.org/neues-spe-cdni-3-0-system/?lang=de online zur Verfügung gestellt. Diese Tools sollen die Nutzung des SPE-CDNI 3.0 erleichtern, die einzelnen notwendigen Schritte verdeutlichen und die Nutzer mit dem System vertraut machen.
Die KVP wird ihre Arbeiten zu einer ständigen Verbesserung des SPE-CDNI-Systems weiter verfolgen.
Die KVP hat eine positive Stellungnahme zu einer wichtigen vorgeschlagenen Weiterentwicklung des SPE-CDNI 3.0 vorgelegt. Nach einer Änderung zur Erfassung der Kraftstoffarten im Zahlungssystem wird eine neue Funktion hinzugefügt, die es ermöglicht, bei Kraftstoffgemischen den tatsächlichen prozentualen Anteil der biogenen Beimischungen zum Gasöl genau anzugeben. Diese Neuerung zielt darauf ab, die Nutzung alternativer Kraftstoffe in der Binnenschifffahrt beobachten zu können, und wird somit für das CDNI ein notwendiges Instrument für die Auswertung des Verhaltens der Binnenschifffahrtsflotte mit Blick auf die Abfallentsorgung darstellen.
Um den Verwaltungsaufwand für die Schiffsbetreiber und die Bunkerstellen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig zu gewährleisten, dass die Kraftstoffe genau und vollständig erfasst werden können, hat die KVP eine Änderung von Artikel 3.03 Absatz 5 und Artikel 3.04 Absatz 1 der Anwendungsbestimmung angenommen, um die Angabe der Kraftstoffart im SPE-CDNI und im Bezugsnachweis für Gasöl für die Bunkerfirmen verbindlich vorzuschreiben.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Am 25. Mai 2027 organisieren die sechs Vertragsstaaten der CDNI in Straßburg einen Thementag, der das schrittweise Inkrafttreten der Vorschrift zur Inbetriebnahme von in Doppelhülle ausgeführten Bilgenentölungsbooten behandelt.
Zu dieser Veranstaltung sind die innerstaatlichen Institutionen und Auftraggeber, die das Netzwerk der Sammelstellen aufbauen, Entsorgungsunternehmen für öl- und fetthaltige Schiffsabfälle sowie Vertreter der internationalen Binnenschifffahrt eingeladen, um im Vorfeld über die Folgen dieser anstehenden gesetzlichen Änderung zu diskutieren und die wichtigsten praxisbezogenen Fragen zu erörtern.
Um dem Wunsch nach einem eindeutigen Verfahren zur Entgasung von Schiffen und zur korrekten Messung des AVFL zu entsprechen, hat die KVP beschlossen, eine einheitliche und praxistaugliche Vorgehensweise in den Anwendungsbereich des CDNI aufzunehmen, damit für alle Binnenschiffer die gleichen Regeln gelten und die Anforderungen unter fairen Wettbewerbsbedingungen umgesetzt werden können.
Wird also bei einer Messung bei jedem Ladetank der AVFL erreicht, so ist der Entgasungsprozess für jeden Ladetank einzeln fortzusetzen.
Konkret wurde Buchstabe B des Anhangs IIIa geändert, die Entladebescheinigung dementsprechend angepasst und ein Messprotokoll entwickelt. Diese Instrumente sollen das Verfahren für das Schifffahrtsgewerbe erleichtern, indem sie eine einfache, klare und dokumentierte Vorgehensweise vorgeben.
Auf der CDNI Webseite werden in Bälde „Häufig gestellte Fragen“ zu dieser Änderung veröffentlicht.
Das europäische LIFE4DEGAS-Projekt zielt darauf ab, das Ausmaß der Emissionen im Zusammenhang mit dem freien Ventilieren und Entgasen in Europa zu bewerten, deren Auswirkungen auf die Umwelt zu analysieren und erste Lösungsansätze zu ermitteln. In diesem Zusammenhang ist das CDNI Mitglied des Beirats des Projekts (Advisory Board) und bringt dort sein technisches und gesetzgeberisches Fachwissen ein.
Vor diesem Hintergrund hat die Konferenz der Vertragparteien den Bericht über die Zwischenergebnisse des Projekts sehr begrüßt.
Ort: Straßburg