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Sommersitzung 2017 der Konferenz der Vertragsparteien des CDNI

Pressemitteilung

Quelle: Sekretariat des CDNI

 
Straßburg, 26.06.2017 ‐ Die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) hat am 22. Juni 2017 in Straßburg ihre Sommersitzung abgehalten. Den Vorsitz führte Herr Winfried Kliche, Vertreter Deutschlands.
 

Annahme der Bestimmungen für die Behandlung gasförmiger Rückstände: Schutz der Atmosphäre findet in enger Abstimmung mit den Interessengruppen Eingang in das CDNI

 
Die Konferenz der Vertragsparteien hat einen Beschluss zur Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt und seiner Anwendungsbestimmung angenommen. Zweck dieser Änderung ist die Vermeidung von Umweltbelastungen durch das Freisetzen von schädlichen Dämpfen in die Atmosphäre. Unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips werden die Akteure gehalten, schädliche Dämpfe ordnungsgemäß zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
 
Es handelt sich um die erste Änderung des Übereinkommens seit dessen Unterzeichnung im Jahr 1996. Der angenommene Text wurde in enger Abstimmung mit den anerkannten Verbänden erstellt, die einen speziellen Lenkungsausschuss (Steering Committee Gaseous residues of liquid cargo in inland tanker shipping – GRTS) eingesetzt hatten.
 
Eine international abgestimmte Regelung hat sich als unumgänglich erwiesen. Auf lokaler Ebene ausgesprochene Entgasungsverbote sind in der Tat nicht ausreichend wirksam und könnten zu sogenanntem Abfalltourismus führen.
 
Die neuen Bestimmungen legen die Verpflichtungen und Zuständigkeiten der beteiligten Parteien, die betroffenen Stoffe und deren Behandlung fest. Der gewählte Ansatz entspricht demjenigen für Ladungsrückstände bzw. für das Waschen der Ladetanks. Wie bei den Kosten für das Waschen sind somit auch die durch die Entgasung der Ladetanks entstehenden Kosten durch den Befrachter zu tragen.
 
Gemäß den durchgeführten Untersuchungen können mit dieser Änderung schätzungsweise 95 % der schädlichen Entgasungen von Schiffen in die Atmosphäre im Vertragsgebiet vermieden und damit eine beträchtliche Verbesserung für die Umwelt sowie für die Nachhaltigkeit des Gütertransportes über die Wasserstraßen erreicht werden.
 
Das Entgasungsverbot wird stufenweise eingeführt werden, um die Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur und entsprechender Logistiklösungen, wie Einheitstransporte oder kompatible Transporte, zu ermöglichen.
 
Die schädlichsten Stoffe werden bereits sechs Monate nach der Ratifikation verboten sein. Zwei Jahre nach der Ratifikation wird eine zweite Stoffliste in Kraft treten. Die dritte Verbotsphase wird abhängig von den Ergebnissen einer Zwischenbewertung der Anwendungsbestimmung nach drei oder vier Jahren beginnen. Die KVP wird eine Zwischenbewertung durchführen, um die Bedürfnisse „in Echtzeit“ prüfen zu können, insbesondere im Hinblick auf die ständigen wissenschaftlichen Fortschritte in diesem Bereich. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Konferenz der Vertragsparteien die Möglichkeit der Aufnahme weiterer schädlicher Stoffe in der dritten Phase für erforderlich halten könnte.
 
Die Änderung des Übereinkommens wird nach der Ratifikation durch sämtliche Vertragsparteien in Kraft treten.
 
Beschluss 2017-I-4
 

Elektronisches Recherche- und Informationstool WaSTo (Waste Standards Tool) für die neuen Entladungsstandards

 
Die Konferenz der Vertragsparteien hat die Online-Schaltung von WaSTo, einem elektronischen Tool für die Entladungsstandards des CDNI genehmigt. Dieses Tool soll die Einführung der neuen Fassung der Entladungsstandards begleiten, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird.
 
WaSTo
 

  • beinhaltet die am 1. Januar 2018 geltenden Vorschriften;
  • ermöglicht die Suche einzelner Stoffe;
  • hebt die vorgenommenen Änderungen hervor und erleichtert so das Erkennen der relevanten Änderungen;
  • erläutert die Gründe für die Änderungen;
  • weist auf die von den Ladungsrückständen ausgehenden Risiken für Gesundheit und Umwelt hin;
  • stellt Ihre persönliche Stoffliste mit den zugehörigen Entladungsstandards zusammen.

 
Benutzer können sich direkt an das Sekretariat des CDNI wenden, um einen bestimmten Bedarf oder Verbesserungsvorschläge für WaSTo mitzuteilen und dadurch zur bestmöglichen Entwicklung der Funktionalitäten beizutragen.
 
Beschluss 2016-II-4
 

Neue Verpflichtung für den Ladungsempfänger und Annahmestellen für Waschwasser, eine Kopie der Entladebescheinigung aufzubewahren (Änderung des Artikels 7.01 der Anwendungsbestimmung)

 
Die Konferenz der Vertragsparteien hat eine Änderung des Artikels 7.01 der Anwendungsbestimmung angenommen, die vorsieht, dass der Ladungsempfänger und Annahmestellen für Waschwasser die Entladebescheinigung nach ihrer Ausstellung mindestens sechs Monate in Kopie aufzubewahren hat. Diese Maßnahme wird den Nachweis im Rahmen der Überwachung der Verpflichtungen der verschiedenen Parteien erleichtern und auf diese Weise zu einer besseren Umsetzung der Vorschriften für Ladungsrückstände (Teil B) beitragen.
Der Schiffsführer war schon vorher verpflichtet, die Entladebescheinigung sechs Monate an Bord aufzubewahren.
 
Die neue Vorschrift tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
 
Beschluss 2017-I-5
 

Erhebung der Entsorgungsgebühr für GTL

 
Die Konferenz der Vertragsparteien hat bestätigt, dass GTL (Gas-to-Liquids), ein alternativer Treibstoff, der vermehrt in der Binnenschifffahrt eingesetzt wird, Gasöl gleichzustellen ist. Schiffe, die GTL als Treibstoff verwenden, haben folglich die Entsorgungsgebühr zu entrichten. Die Entrichtung der Entsorgungsgebühr berechtigt zur Abgabe der öl- und fetthaltigen Abfälle an den von den innerstaatlichen Institutionen bezeichneten Annahmestellen.
 
Beschluss 2017-I-6
 

CDNI-Film / 20 Jahre seit der Unterzeichnung des Übereinkommens

 
Im Auftrag der KVP wurde ein kurzer Film über Sinn und Zweck des CDNI-Übereinkommens erstellt. Dieser wurde am 9. September 2016 anlässlich des 20. Jahrestags der Unterzeichnung des Übereinkommens der Öffentlichkeit vorgestellt und ist über die Internetseite www.cdni-iwt.org zugänglich.
 

FAQ

 
Die KVP nimmt regelmäßig die von der Arbeitsgruppe CDNI/G erstellten Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kenntnis und gibt diese zur Veröffentlichung auf der Internetseite www.cdni-iwt.org unter der Rubrik FAQ frei. Die Antworten sollen die Anwendung des CDNI-Übereinkommens vereinfachen und einer einheitlichen Auslegung dienlich sein. Aktueller Schwerpunkt sind derzeit Fragen zum Teil B (Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich). Auf ihrer Sitzung hat die KVP weitere FAQ bestätigt.
 

Veröffentlichung der aktualisierten elektronischen Fassung des Abfallübereinkommens

 
Die konsolidierte Fassung des Übereinkommens ist in elektronischer Form auf der Internetseite www.cdni-iwt.org abrufbar. Die Loseblattsammlung zur Aktualisierung der Druckversion 2014 wird weiterhin zur Verfügung gestellt.
Die konsolidierten Fassungen der Entladebescheinigungen, die ab 1. Juli 2017 gültig sind, sind bereits online verfügbar.
 

Sitzungen 2017: Konsultation der anerkannten Verbände des Gewerbes im Dezember

 
Die KVP wird am 14. Dezember 2017 eine Anhörung der anerkannten Verbände veranstalten.
Die nächste Sitzung der KVP findet am 15. Dezember 2017 unter dem Vorsitz von Herrn Kliche, Vertreter Deutschlands, statt.
Alle Sitzungstermine sowie die Tagesordnungen werden auf der Website des CDNI veröffentlicht.
 

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